Stand: Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Softstorm UG (haftungsbeschränkt), Kiefernstr. 9, 82549 Königsdorf (nachfolgend „Softstorm“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden über die auf www.softstorm.de angebotenen digitalen Analyse-Tools (Website-Check, AI-Act-Kennzeichnungs-Check) sowie über individuell beauftragte Leistungen im Bereich KI-Agenten, Prozessautomatisierung, Webentwicklung, KI-Chatbots, Mobile Apps und KI-Consulting.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden von Softstorm nicht als Kunden angenommen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit; sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte vergleichbarer Art handelt.
Softstorm bietet über die Website zwei automatisierte, kostenlose Kurzscans mit optionalem kostenpflichtigem Vollreport an:
Wichtiger Hinweis: Der AI-Act-Kennzeichnungs-Check und der darin enthaltene Formulierungsvorschlag stellen eine rein technische, automatisierte Ersteinschätzung dar. Sie sind keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und ersetzen keine anwaltliche oder sonstige rechtliche Beratung im Einzelfall. Für eine verbindliche rechtliche Einordnung ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zu konsultieren. Softstorm übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der automatisiert erstellten Einschätzung.
Beide Analyse-Tools beruhen auf einem automatisierten, heuristik- und KI-gestützten Scan-Verfahren. Softstorm übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche technisch relevanten Sachverhalte auf der geprüften Website vollständig und fehlerfrei erkannt werden.
Leistungen im Bereich KI-Agenten, Prozessautomatisierung, Webentwicklung, KI-Chatbots, Mobile Apps und KI-Consulting werden nicht standardisiert über die Website verkauft, sondern jeweils individuell auf Grundlage eines gesonderten schriftlichen oder in Textform (z. B. E-Mail) erteilten Angebots vereinbart. Für solche Projekte gelten diese AGB ergänzend, soweit im jeweiligen Angebot bzw. der jeweiligen Auftragsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
(1) Für die digitalen Analyse-Tools kommt der Vertrag wie folgt zustande: Die Darstellung der kostenpflichtigen Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot von Softstorm dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Mit Abschluss des Bestellvorgangs über unseren Zahlungsdienstleister Stripe gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung des erfolgreichen Zahlungseingangs durch Softstorm (automatisierte Bestätigung per E-Mail bzw. Freischaltung des Reports) zustande.
(2) Für individuelle Projekte kommt der Vertrag mit der schriftlichen oder in Textform erklärten Annahme eines Angebots von Softstorm durch den Kunden zustande, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
(1) Die für die digitalen Analyse-Tools genannten Preise (5,00 €, 290,00 € und 590,00 €) verstehen sich als Bruttopreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Für individuelle Projekte gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise, die dort ausdrücklich als Netto- oder Bruttopreise gekennzeichnet werden.
(2) Die Zahlung für digitale Analyse-Tools erfolgt vorab über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Limited) mittels der dort angebotenen Zahlungsarten. Die kostenpflichtige Leistung (Freischaltung des Vollreports bzw. Vollaudits) wird erst nach vollständigem Zahlungseingang erbracht.
(3) Für individuelle Projekte gelten die im jeweiligen Angebot genannten Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Softstorm stellt Rechnungen über den Buchhaltungsdienst lexoffice aus.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die von ihm zur Prüfung angegebenen Websites über die erforderlichen Rechte zu verfügen bzw. sicherzustellen, dass die Prüfung mit Zustimmung des jeweiligen Website-Betreibers erfolgt. Softstorm respektiert bei der automatisierten Prüfung die robots.txt der jeweiligen Zieldomain und führt keine übermäßig häufigen automatisierten Zugriffe durch.
(2) Bei individuellen Projekten wirkt der Kunde in dem für die Leistungserbringung erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Zugängen und Feedback. Verzögerungen, die auf einer unterbliebenen oder verspäteten Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von Softstorm.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei Mängeln der von Softstorm erbrachten Leistungen hat Softstorm zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz im Rahmen von § 7) geltend machen.
(3) Die automatisierten Analyse-Tools stellen technische Ersteinschätzungen auf Basis eines automatisierten Scans dar; ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis (z. B. eine bestimmte Ampel-Bewertung) schuldet Softstorm nicht.
(1) Softstorm haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Softstorm beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Softstorm oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Softstorm beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Softstorm der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Softstorm für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Haftung aufgrund der Übernahme einer Garantie bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
(4) Softstorm übernimmt keine Haftung dafür, dass die mit den Analyse-Tools erstellten technischen Ersteinschätzungen (§ 2) inhaltlich vollständig, rechtlich zutreffend oder für den vom Kunden verfolgten Zweck ausreichend sind. Die Nutzung der Ergebnisse zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere der Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU-AI-Act) erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
(1) An den im Rahmen der Analyse-Tools erstellten Reports (PDF) räumt Softstorm dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur internen Verwendung sowie zur Weitergabe an Berater, Behörden oder Geschäftspartner des Kunden ein.
(2) Bei individuellen Projekten werden die Nutzungs- bzw. Eigentumsrechte an erstellter Software, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen im jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag gesondert geregelt.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.
(1) Die digitalen Analyse-Tools werden als einmalige Leistung erbracht; ein Dauerschuldverhältnis entsteht dadurch nicht.
(2) Bei individuellen Projekten richten sich Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten nach dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Softstorm (München).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie einzelvertraglicher Abreden bedürfen der Schriftform bzw. Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.