Der EU AI Act verlangt ab dem 2. August 2026, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit einem KI-System sprechen. Unser Kurzscan prüft automatisch, ob dein Chatbot oder Voice-Widget diese Offenlegung hat.
Noch 6 Tage bis die Kennzeichnungspflicht verbindlich gilt.
So funktioniert's
Wer ein KI-System betreibt, das mit Menschen interagiert – z.B. einen Chatbot oder Sprachassistenten – muss dafür sorgen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Das betrifft potenziell jedes KMU mit einem Chat- oder Voice-Widget auf der Website: Handwerksbetriebe, Kanzleien, Immobilienmakler, Arztpraxen und viele mehr.
Wichtig: Dieser Check ist eine automatisierte technische Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Prüfung im Sinne des RDG. Für eine verbindliche rechtliche Einordnung empfehlen wir eine anwaltliche Einzelfallprüfung.
Erkennt gängige Chat- und Voice-Widgets (Intercom, Drift, Zendesk, Tawk.to, Crisp, HubSpot und weitere) sowie individuell gebaute Custom-Widgets.
Prüft, ob im sichtbaren Text rund um das Widget ein Hinweis auf den KI-Einsatz vorhanden ist – oder ob die Offenlegung fehlt.
Klares rot/gelb/grün-Ergebnis mit Begründung, plus ein erster Formulierungsvorschlag für eine passende KI-Kennzeichnung.
Chatbot/Widget erkannt, aber keine KI-Kennzeichnung gefunden. Handlungsbedarf naheliegend.
Widget erkannt, Kennzeichnung unklar oder nur teilweise vorhanden – genauer hinschauen lohnt sich.
Kein Widget erkannt, oder Widget mit klarer KI-Kennzeichnung – aktuell kein akuter Handlungsbedarf erkennbar.
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