Softstorm Logo

Anbieter vs. Betreiber im AI Act – was ist der Unterschied?

Tobias Böck
Tobias Böck07. Aug 2026

Der EU AI Act unterscheidet an mehreren Stellen zwischen zwei zentralen Rollen: Anbietern (Providern) und Betreibern (Deployern) von KI-Systemen. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sich die konkreten Pflichten je nach Rolle unterscheiden können.

Als Anbieter gilt vereinfacht gesagt, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen bzw. eigener Marke in Verkehr bringt. Als Betreiber gilt, wer ein bereits bestehendes KI-System im eigenen Verantwortungsbereich einsetzt, ohne es selbst entwickelt zu haben.

Für die Praxis vieler KMU ist das relevant, weil sie meist kein KI-System selbst entwickeln, sondern ein fertiges Chat- oder Voice-Widget eines Drittanbieters einbinden. In diesem Fall handeln sie typischerweise eher als Betreiber – für sie können sich im Detail andere, teils schlankere Pflichten ergeben als für den Anbieter des Widgets selbst.

Wo genau die Grenze im Einzelfall verläuft, hängt unter anderem davon ab, ob das Widget unverändert genutzt oder eigenständig angepasst, umbenannt oder unter eigener Marke weitervertrieben wird. Eine pauschale Aussage dazu, welche Partei welche konkreten Pflichten trägt, lässt sich hier nicht seriös treffen – das hängt von der individuellen Ausgestaltung ab und sollte im Zweifel anwaltlich geklärt werden.

Wichtig zu wissen: Unabhängig von der genauen Einordnung als Anbieter oder Betreiber bewegen sich beide grundsätzlich im selben rechtlichen Rahmen der Transparenzpflichten aus Art. 50 – die Unterscheidung betrifft eher das Detail des Pflichtenumfangs, nicht die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Kennzeichnungspflicht besteht.

Mehr zur praktischen Betroffenheit von Handwerksbetrieben, Kanzleien und anderen KMU im vollständigen Guide zur Chatbot-Kennzeichnungspflicht.

Dieser Guide ist eine allgemeine technische Einordnung, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für eine verbindliche rechtliche Einordnung empfehlen wir eine anwaltliche Einzelfallprüfung.

EU AI Act: Chatbot-Kennzeichnungspflicht (vollständiger Guide)

Zum vollständigen Guide