Die Kennzeichnungspflicht für Chatbots nach Art. 50 EU AI Act ist ab dem 2. August 2026 verbindlich anzuwenden.
Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Für die meisten KMU mit eingebundenem Chat-Widget ist die Einordnung nicht ganz eindeutig.
KI-Transparenzpflicht bezeichnet die Pflicht, offenzulegen, wenn Menschen mit einem KI-System statt mit einem Menschen interagieren – für Chatbots geregelt in Art. 50 EU AI Act.
Art. 50 EU AI Act verpflichtet zur klaren Kennzeichnung von KI-Systemen, die direkt mit Menschen interagieren – etwa Chatbots und Voice-Widgets.
Ein KI-Kennzeichnungstext ist ein sichtbarer Hinweis, der Nutzer informiert, dass sie mit einem KI-System statt mit einem Menschen interagieren.
Ein Verstoß liegt vor, wenn ein KI-System wie ein Chatbot mit Nutzern interagiert, ohne dass diese klar erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen.
Verstöße gegen Art. 50 EU AI Act können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.