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Was ist Art. 50 EU AI Act?

Tobias Böck
Tobias Böck07. Aug 2026

Art. 50 ist ein Artikel der Verordnung (EU) 2024/1689, dem EU AI Act. Er regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme – unter anderem für solche, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, wie Chatbots oder Voice-Widgets. Anders als die im AI Act sonst zentrale Risikoklassifizierung geht es hier nicht darum, wie "riskant" ein KI-System eingestuft wird, sondern schlicht darum, dass Nutzer erkennen können, ob sie mit einer KI oder einem Menschen kommunizieren.

Konkret verlangt Art. 50 Abs. 1, dass Anbieter und Betreiber solcher Systeme dafür sorgen, dass Nutzer klar, unterscheidbar und zugänglich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Für einen Website-Chatbot bedeutet das praktisch: Bevor oder während ein Besucher mit dem Bot chattet, muss unmissverständlich erkennbar sein, dass es sich um eine KI handelt – nicht um einen Mitarbeiter.

Die Pflicht ist bewusst breit gefasst: Sie betrifft potenziell jedes Unternehmen mit einem KI-gestützten Chat- oder Voice-Widget auf der eigenen Website, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Verbindlich anzuwenden ist sie ab dem 2. August 2026.

Art. 50 schreibt dabei keine exakte Textformulierung vor – entscheidend ist, dass die Kennzeichnung tatsächlich wahrgenommen wird, bevor oder während die Interaktion stattfindet, nicht erst nachträglich oder versteckt an anderer Stelle der Website.

Wer wissen möchte, was das konkret für die eigene Website bedeutet – von der Frage, wer betroffen ist, bis zu fertigen Formulierungsbeispielen –, findet die vollständige Einordnung im Guide zur Chatbot-Kennzeichnungspflicht.

Dieser Guide ist eine allgemeine technische Einordnung, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für eine verbindliche rechtliche Einordnung empfehlen wir eine anwaltliche Einzelfallprüfung.

EU AI Act: Chatbot-Kennzeichnungspflicht (vollständiger Guide)

Zum vollständigen Guide