Die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act – und damit auch die Kennzeichnungspflicht für Chatbots und Voice-Widgets – sind ab dem 2. August 2026 verbindlich anzuwenden. Ab diesem Stichtag muss jedes betroffene KI-System, das direkt mit Nutzern interagiert, die Anforderungen an klare, unterscheidbare und zugängliche Offenlegung erfüllen.
Für Website-Betreiber mit Chat- oder Voice-Widgets bedeutet das praktisch: Wer heute bereits ein KI-gestütztes Widget im Einsatz hat, sollte die Kennzeichnung rechtzeitig vor dem Stichtag prüfen und bei Bedarf ergänzen, statt bis kurz davor zu warten. Die technische Umsetzung ist in der Regel überschaubar – meist reicht ein sichtbarer Hinweistext im oder am Widget. Der eigentliche Aufwand liegt eher darin, die eigene Website systematisch zu prüfen, insbesondere wenn mehrere Domains, Landingpages oder Subseiten betrieben werden.
Wer aktuell plant, ein neues Chat- oder Voice-Widget einzuführen, sollte die Kennzeichnungspflicht von Anfang an mitdenken – dann ist der Stichtag kein Problem mehr, sondern lediglich ein bereits erledigter Punkt auf der Checkliste.
Einen praktischen Selbsttest, ob deine Website betroffen ist, sowie fertige Formulierungsbeispiele findest du im vollständigen Guide zur Chatbot-Kennzeichnungspflicht. Wer es noch schneller wissen möchte, kann die eigene Website auch direkt mit dem kostenlosen AI-Act-Check automatisiert prüfen lassen.
Dieser Guide ist eine allgemeine technische Einordnung, keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Prüfung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Für eine verbindliche rechtliche Einordnung empfehlen wir eine anwaltliche Einzelfallprüfung.
EU AI Act: Chatbot-Kennzeichnungspflicht (vollständiger Guide)
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